Studenten Rechte
Die Aufnahme an einer Fachhochschule – Entweder einklagen oder ertauschen
Es stehen in diesem Fall zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Wenn jemand aus dem Grund fehlender Kapazitäten abgelehnt worden ist, hat dieser Student das grundlegende Recht sich einzuklagen. Der Kläger hat hier jedoch alle entstehenden Kosten selber zu tragen.
Eine weitere Möglichkeit ist das Tauschen eines Studienplatzes mit einem anderen Studenten. Hier hat die Hochschule jedoch das Recht dies abzulehnen, zum Beispiel wenn schutzwürdige Belange gefährdet werden.
Die Studenten Rechte bezüglich der Prüfungen
Jeder Student hat das grundsätzliche Recht darauf seine Akten einsehen zu dürfen.
Gemäß dem Fall, dass eine Klausur eines Studenten verloren gegangen ist, hat dieser Student das Recht sich eine sogenannte Quittung über die Abgabe der Klausur von der Fachhochschule ausstellen zu lassen. Dies dient der Überprüfung, ob die Unterlagen der Klausur ordnungsgemäß behandelt und verwahrt worden sind. So wird klargestellt wessen verschulden das Abhandenkommen der Klausur ist. Liegt die Schuld bei der Fachhochschule, hat der Student das Recht auf eine Klausurwiederholung.
Hat der Student das Gefühl das ein Prüfer befangen ist, also voreingenommen, so hat der Student das Recht auf einen unvoreingenommenen Prüfer. Die Befangenheit des Prüfers muss hier jedoch vom Studenten bewiesen werden, zum Beispiel durch den Nachweis unangebrachter Fragen, Bemerkungen oder Anspielungen.
Auch haben Studenten das Recht bei einer Erkrankung eine Klausur zu verschieben. Hierzu muss der Student jedoch ein ärztliches Attest, mit einer genauen Krankheitsbeschreibung vorlegen.
Nach einer Klausur ist eine schlechtere Benotung des Prüfers nicht zulässig. Ausnahmen sind jedoch ein neuer Prüfer oder Folgefehler.
Die finanziellen Studenten Rechte
Grundsätzlich sind noch zu Hause wohnende Studenten von der GEZ- Gebühr befreit. Dies gilt auch bei einem Einkommen unter 280 Euro monatlich. Grundsätzlich darf jedoch eine Zweitwohnungssteuer erhoben werden.
Im Ausland haben Studenten auch ein Recht auf BaföG. Innerhalb der Europäischen Union ist dieses Recht unbegrenzt, außerhalb der Europäischen Union hat der Student ein Jahr das Recht auf BaföG.
Zudem sind Studenten versicherungsfrei, wenn das Einkommen unter 400 Euro liegt, oder sie weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Die Studenten müssen jedoch nachweisen das sie sich im Studienbetrieb befinden.