Studenten Versicherung
Für die Studentenversicherung sollten mehrere Versicherungsbereiche in Betracht gezogen werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf eine Krankenversicherung und eine Unfallversicherung gelegt werden.
In der Krankenversicherung können Sie zwischen den Möglichkeiten der Mitversicherung bei Ihren Eltern oder einer Selbstversicherung für Studenten wählen. Eine weitere Alternative bietet die Selbstversicherung neben einer geringfügigen Beschäftigung an. Die Versicherungsbeiträge variieren dabei anhand bestimmter Voraussetzungen.
Die Unfallversicherung sollten ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Dabei besteht bei der Studenten Versicherung im Bereich der Unfallversicherung an den österreichischen Universitäten die Möglichkeit diese im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung kostenlos abzuschließen. Ebenso bietet die Bundesvertretung der österreichischen Hochschülerschaft eine kollektive Unfall- und Haftpflichtversicherung an. In diesem Fall wird der Versicherungsbeitrag mit dem ÖH-Beitrag jeden Semesters eingehoben.
Studenten Versicherung allgemein:
Folgende Bestimmungen sind zu beachten um eine Studenten Versicherung abschließen zu können:
- Es reicht der gewöhnliche Aufenthalt im Inland. (anstelle des Inlandswohnsitzes)
- Der monatliche Beitrag beträgt nur € 48,83 (Studentenbeitrag) im Kalenderjahr 2010 von dem die Hälfte vom Bund bezahlt wird. ( ausgenommen davon sind Schüler, Konservatoriumsschüler, Konsernatoriumsstudenten und ausländische Studenten welche einen Anspruch auf Leistungen in der Krankenversicherung auf Frund eines zwischenstaatlichen abkommens haben).
Der begünstigte Studienbeitrag kommt auch nur zur Anwendung wenn:
- das Höchstausmaß von jährlich € 8.000,-- Einkommen nicht überschritten wird. laut Studienförderungsgesetz 1992
- die Studienrichtung nicht öfter als zweimal gewechselt wird
- die Gesamstudiendauer nicht mehr als 4 Semester überschritten wird
Unbedingt zu beachten ist dass bei der Antragsstellung Ihre Inskriptionsbestätigung und das Studienbuch vorzulegen ist.
Berechtigter Personenkreis die eine freiwillilge Versicherung beantragen mochten sind:
Ordentlich Studierende an österreichischen Universitäten, österreischischen Universitäten der Künste, Fachhochschulen, anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen und mit dem Öffenlichkeitrecht ausgestatteten Konservatorien, sofern sie Hauptstudiengänge besuchen und durch die Verordnung des Bundesministerums für Wissenschaften und Forschung bezeichet sind. Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt mit abgelegter Reifeprüfung, Personen, welche durch das Fehlen der Gleichwertigkeit ihres Reifezeugnisses Lehrveranstaltungen, Hochschulkurse oder Hochschullehrgänge besuchen, die der Vorbereitung auf das Hochschulstudium dienen. Ebenso Personen die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind oder die sich auf Prüfungen zwecks Zulassung zu einem Fachhochschulstudiengang vorbereiten und Kurse bzw. Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Einrichtungen, die Fachhochschulstudeiengänge durchführen oder staatlich organisierte Lehrgänge besuchen. Sowie Lehrgangsteilnehmer/innen der Diplomatischen Akademie in Wien.
Zuständigkeit: Eine Krankenversicherung kann in der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse beantragt werden.
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